1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Auftraggeber einen Werkvertrag kündigen?
Ein Auftraggeber kann einen Werkvertrag
grundsätzlich jederzeit kündigen, jedoch ergeben sich aus dem Gesetz (v.a. § 648 BGB) sowie aus dem individuell vereinbarten Vertragsinhalt spezielle Bedingungen und Folgen einer solchen Kündigung. Zu den möglichen Gründen gehören insbesondere:
- Nichterfüllung oder schlechte Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch den Unternehmer
- Verzug bei der Ausführung des Werkes
- Insolvenz des Unternehmers
- Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertrages aus anderen schwerwiegenden Gründen
2. Was muss ich bei der Formulierung einer Kündigung eines Werkvertrags beachten?
Die Formulierung sollte klar und unmissverständlich sein. Es empfiehlt sich, folgende Punkte klarzustellen:
- Kündigungsgrund: Soweit erforderlich, sollte der Grund präzise benannt werden.
- Datum der Kündigung: Das Datum, an dem die Kündigung wirksam werden soll.
- Referenz auf relevanten Vertragsteile: Bezugnahme auf die Vertragsklauseln, die die Kündigung erlauben oder begründen.
3. Welche Fristen müssen bei der Kündigung eines Werkvertrags eingehalten werden?
Die Einhaltung von Fristen hängt von vertraglichen Vereinbarungen ab. Sollte der Vertrag keine spezifische Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Fristen. Bei einer
außerordentlichen Kündigung ist in der Regel keine Frist einzuhalten, während bei einer
ordentlichen Kündigung die vereinbarte oder übliche Frist eingehalten werden sollte.
4. Gibt es besondere Anforderungen an das Kündigungsschreiben, wenn ich als Auftraggeber den Vertrag beenden möchte?
Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und folgende Elemente enthalten:
- Vollständige Kontaktdaten von beiden Parteien
- Kündigungsdatum und das Datum, an dem die Kündigung wirksam wird
- Eine klare Erklärung der Kündigung
5. Wie sollte ich das Kündigungsschreiben zustellen, um rechtlich abgesichert zu sein?
Um sicherzustellen, dass die Kündigung rechtlich abgesichert ist, sollte das Kündigungsschreiben am besten mittels
Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden. Dies gewährleistet einen Nachweis darüber, dass das Schreiben den Empfänger erreicht hat.
6. Muss ich als Auftraggeber bei der Kündigung eines Werkvertrags Schadensersatz leisten?
Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund gemäß § 648 BGB hat der Unternehmer einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Bei einer
berechtigten außerordentlichen Kündigung wegen Nichterfüllung durch den Unternehmer sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers möglich.
7. Welche Informationen müssen unbedingt in das Kündigungsschreiben aufgenommen werden?
Das Kündigungsschreiben sollte folgende Informationen enthalten:
- Kontaktdaten des Absenders und des Empfängers
- Datum der Kündigung und das geplante Wirksamkeitsdatum
- Verweis auf die vertraglichen und gesetzlichen Grundlagen der Kündigung
- Eventuell den Grund der Kündigung, falls dies vertraglich oder gesetzlich erforderlich ist
8. Kann der Werkunternehmer gegen die Kündigung Einspruch erheben oder sie rechtlich anfechten?
Ja, der Unternehmer kann die Kündigung rechtlich anfechten, wenn er der Meinung ist, dass diese ungerechtfertigt ist oder die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In solchen Fällen kann er
gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen.