1. Was versteht man unter einem Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistung beim Internetvertrag?
Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht es Ihnen, Ihren Internetvertrag vorzeitig zu beenden, wenn der Anbieter die vertraglich zugesicherte Leistung, wie z.B. eine bestimmte Internetgeschwindigkeit, nicht erbringt. Dies kommt besonders dann in Betracht, wenn die Leistung dauerhaft hinter den vertraglichen Vereinbarungen zurückbleibt.
2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Sonderkündigungsrecht bei Internetverträgen in Anspruch nehmen zu können?
- Nachweisbare Nichterbringung der vereinbarten Leistung.
- Mehrfache Aufforderung zur Behebung der Mängel beim Anbieter.
- Ausbleibende oder unzureichende Verbesserung nach angemessener Frist.
3. Wie formuliere ich ein Kündigungsschreiben, wenn mein Internetanbieter die vereinbarte Leistung nicht erbringt?
Im Kündigungsschreiben sollten Sie folgende Punkte klar und präzise formulieren:
- Datum und Kontaktdaten.
- Eine klare Erklärung, dass Sie das Sonderkündigungsrecht aufgrund nicht erbrachter Leistung in Anspruch nehmen.
- Beschreibung der Mängel und bisher erfolgte Korrespondenz mit Fristsetzungen.
- Hinweis auf die konkreten Vertragsbestandteile, die nicht erfüllt wurden.
- Die Aufforderung zur Bestätigung der Kündigung.
4. Innerhalb welcher Frist muss die Sonderkündigung bei nicht erbrachter Internetleistung erfolgen?
Die Sonderkündigung sollte unmittelbar nach Feststellung der dauerhaften Mängel und nach erfolglosen Bemühungen zur Mängelbehebung erfolgen, typischerweise innerhalb von zwei bis drei Monaten, um Ihrer Unzufriedenheit Nachdruck zu verleihen.
5. Welche Beweise sollte ich sammeln, um die Nichterbringung der Leistung durch den Internetanbieter zu belegen?
- Technische Protokolle und Messungen, die die Internetgeschwindigkeit dokumentieren.
- Korrespondenz mit dem Anbieter über Beschwerden und Aufforderungen zur Leistungsverbesserung.
- Gegebenenfalls Zeugenaussagen oder ähnliche Bestätigungen von Dritten.
6. An wen genau muss das Kündigungsschreiben gerichtet werden?
Das Kündigungsschreiben sollte an den Kundenservice oder direkt an die Geschäftsführung Ihres Internetanbieters gerichtet werden, je nachdem, wie in Ihren Vertragsunterlagen vorgesehen. Achten Sie darauf, die richtige und vollständige Adresse zu verwenden.
7. Was passiert, wenn der Internetanbieter auf das Kündigungsschreiben nicht reagiert?
Sollte der Anbieter nicht reagieren, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden oder rechtliche Schritte überlegen. Es empfiehlt sich, die Kündigung auch per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis des Zugangs zu haben.
8. Gibt es rechtliche Risiken bei der Nutzung einer Vorlage für die Sonderkündigung eines Internetvertrags?
Die Nutzung einer Vorlage birgt gewisse Risiken, wenn sie nicht alle spezifischen Umstände Ihres Falls abdeckt oder rechtliche Neuerungen nicht berücksichtigt. Es ist ratsam, die Vorlage individuell anzupassen oder rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Kündigung wirksam ist.