Fristlose Kündigung Mietvertrag Wegen Sachbeschädigung Muster

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Fristlose Kündigung Mietvertrag Wegen Sachbeschädigung

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FAQS

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1. Unter welchen Umständen kann ich als Vermieter fristlos wegen Sachbeschädigung kündigen?

  • Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Mieter die Mietsache erheblich beschädigt hat, sodass die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar ist.
  • Beispiele für solche Sachbeschädigungen sind das Zerstören von Türen oder Fenstern, erhebliche Beschädigungen an den Sanitäranlagen oder das mutwillige Verunstalten der Wände.

2. Welche Beweise sind erforderlich, um eine fristlose Kündigung wegen Sachbeschädigung rechtlich zu unterstützen?

  • Fotoaufnahmen der Schäden
  • Zeugenaussagen, wenn verfügbar
  • Kostenvoranschläge oder Rechnungen für die Reparaturen
  • Polizeiberichte, falls eine strafrechtliche Anzeige erstattet wurde

3. Wie formuliere ich eine fristlose Kündigung wegen Sachbeschädigung rechtssicher?

Die Kündigung muss folgende Elemente enthalten:
  • Klare und unmissverständliche Angabe der Kündigungsgründe
  • Bezugnahme auf die relevanten gesetzlichen Bestimmungen oder Vertragsklauseln
  • Nennung des Kündigungsdatums
  • Eine Fristsetzung zur Räumung der Wohnung, sofern rechtlich erforderlich

4. Welche Fristen muss ich bei einer fristlosen Kündigung wegen Sachbeschädigung beachten?

  • Die Kündigung muss unverzüglich nach Kenntnis der Sachbeschädigung erfolgen, idealerweise innerhalb von zwei Wochen.

5. An wen muss die fristlose Kündigung zugestellt werden und wie erfolgt die Zustellung?

  • Die Kündigung muss an den Mieter zugestellt werden.
  • Dies sollte idealerweise durch ein Einschreiben mit Rückschein oder durch Zustellung mittels eines Gerichtsvollziehers erfolgen, um den Zugang sicherzustellen.

6. Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus einer fristlosen Kündigung wegen Sachbeschädigung für den Mieter?

  • Der Mieter muss die Wohnung unverzüglich räumen.
  • Er kann für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden.
  • Es besteht eventuell eine strafrechtliche Verantwortlichkeit.

7. Gibt es eine Möglichkeit für den Mieter, gegen die fristlose Kündigung Widerspruch einzulegen?

Ja, der Mieter kann:
  • Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung Widerspruch einlegen.
  • Den Fall vor ein Gericht bringen, welches die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüft.

8. Wie sollte ich als Vermieter vorgehen, wenn der Mieter die Räumung nach einer fristlosen Kündigung verweigert?

Empfohlene Schritte umfassen:
  • Erneute Kontaktaufnahme mit dem Mieter, um eine friedliche Übergabe zu ermöglichen.
  • Einleitung eines gerichtlichen Räumungsverfahrens, falls der Mieter nicht freiwillig auszieht.
  • Hinzuziehung eines Anwalts, um rechtliche Unterstützung zu erhalten.


Sehr geehrte(r) (Name des Mieters),

hiermit kündigen wir, (Name des Vermieters oder der Verwaltungsgesellschaft), den mit Ihnen bestehenden Mietvertrag für die Wohnung in der (Adresse der Mietwohnung) fristlos. Diese Kündigung wird wirksam zum (Datum der Kündigung).

Grund für die fristlose Kündigung ist eine erhebliche Verletzung Ihrer Pflichten als Mieter, insbesondere die von Ihnen verursachte Sachbeschädigung. Laut Mietvertrag § 568 BGB haben Sie als Mieter die Pflicht, das Mietobjekt in einem guten Zustand zu halten und keine Schäden zu verursachen. Trotz mehrfacher Aufforderungen haben Sie die folgenden festgestellten Beschädigungen nicht behoben:

  • (Beschreibung der Beschädigung 1)
  • (Beschreibung der Beschädigung 2)
  • (Weitere Beschädigungen)

Die oben genannten Schäden wurden von Ihnen verursacht und stellen eine signifikante Beeinträchtigung des Mietobjekts dar, wodurch der Gebrauch durch nachfolgende Mieter erheblich beeinträchtigt wird. Dies stellt eine grobe Verletzung der im Mietvertrag festgehaltenen Regelungen und Ihrer Pflichten als Mieter dar.

Da Sie auf unsere vorherigen Abmahnungen vom (Datum der Abmahnung) und (Datum der zweiten Abmahnung) nicht reagiert haben und keine Schritte zur Behebung der Schäden unternommen wurden, sehen wir uns gezwungen, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Sie sind hiermit aufgefordert, die Mietwohnung bis zum (Datum der Wohnungsübergabe) zu räumen und in einem besenreinen Zustand zu übergeben. Bitte stellen Sie sicher, dass alle persönlichen Gegenstände entfernt und alle Schlüssel zurückgegeben werden.

Für Rückfragen oder zur Vereinbarung eines Termins zur Übergabe der Wohnung erreichen Sie uns unter (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse).

Wir bedauern, dass wir zu dieser Maßnahme greifen müssen, sehen jedoch keine andere Möglichkeit, die Interessen der Eigentümergemeinschaft zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen,

(Name und Unterschrift des Vermieters/der Verwaltungsgesellschaft)



 

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Verfasser:  Elke Spengler
Prüfer:  Justus Kranz
Seitenansichten:  5768


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